Praxisbörse Detailansicht

Bundesland:
Niedersachsen
Zulassungsgebiet (Kreis) :
Landkreis Cuxhaven
Postleitzahl:
21
Praxisart:
KfO
Behandl.-Zi. (Einheiten).:
2 (2 möglich)
Fläche (qm):
180
Eigenlabor:
vorhanden
Fälle/Quartal:
Umsatz (T€):
118
Gewinn (T€):
5
Preisvorschlag (T€):
50
Beschreibung:

Die kieferorthopädische Praxis befindet sich in zentraler Lage innerhalb einer gewachsenen Kleinstadt im Elbe-Weser-Dreieck und überzeugt durch eine sehr gute Erreichbarkeit für Patienten aus dem gesamten Umland. Die modernen Räumlichkeiten wurden im Jahr 2014 neu errichtet und befinden sich in einem sehr gutem Zustand.
Das freistehende Gebäude bietet ausreichend Parkmöglichkeiten direkt auf dem Grundstück. Ein kleiner Gartenbereich schafft zudem eine angenehme Atmosphäre und ermöglicht erholsame Pausen im Praxisalltag. Die vorhandene Raumstruktur sowie die technische Grundlage bieten ideale Voraussetzungen für eine vollständige Digitalisierung der Praxis.
Im direkten Umfeld sorgen weitere medizinische Einrichtungen sowie vielfältige Einkaufsmöglichkeiten für eine hervorragende Infrastruktur. Darüber hinaus profitiert der Standort von einer guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, einschließlich einer nahegelegenen Bahnstation, wodurch sich das Einzugsgebiet zusätzlich erweitert und insbesondere für jüngere Patienten eine unkomplizierte Erreichbarkeit der KFO Praxis gewährleistet ist.
Die Nähe zur Metropolregion Hamburg (ca. eine Stunde Fahrzeit) stellt einen weiteren attraktiven Standortfaktor dar und verbindet die Vorteile eines ruhigen Umfelds mit urbaner Nähe.
Die Praxis ist vollständig ausgestattet und befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand, sodass eine unmittelbare Übernahme problemlos möglich ist. Auf Wunsch kann eine begleitende Unterstützung durch den Abgeber erfolgen, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Insgesamt bietet die Praxis hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten und eine nachhaltige Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Tätigkeit.


Förderfähigkeit beachten!

Förderung von Niederlassung
Ein Antrag auf finanzielle Förderung der Niederlassung kann frühestens mit der Beantragung der Zulassung zum 01.01.2027 beim Zulassungsausschuss und spätestens drei Monate nach der Aufnahme der Tätigkeit gemäß der Niederlassungsmeldung gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte sowie Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, die eine Zulassung in einem förderfähigen Gebiet anstreben. Es können hierbei sowohl Praxisgründungen als auch Praxisübernahmen sowie Neuniederlassungen in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) gefördert werden. Die Förderhöhe ist dabei zum einen abhängig vom Grad der Förderfähigkeit des Gebiets der Niederlassung und zum anderen vom Umfang des Versorgungsauftrags:

• Voller Versorgungsauftrag in einem besonders förderfähigen Gebiet: 100.000 Euro
• Halber Versorgungsauftrag in einem besonders förderfähigen Gebiet: 50.000 Euro
• Voller Versorgungsauftrag in einem förderfähigen Gebiet: 50.000 Euro
• Halber Versorgungsauftrag in einem förderfähigen Gebiet: 25.000 Euro

Die Förderung ist an eine Bindungsfrist von 5 Jahre gekoppelt."

Die Samtgemeinde Hemmoor gehört bezüglich einer Niederlassung im Fach Kieferorthopädie zu den besonders förderfähigen Gebieten!